Moser Rechtsanwalt:
Fachanwalt – Mediator – Dozent
Langjährige Erfahrung
Seit 1997 bin ich, Michael R. Moser, als Rechtsanwalt tätig und vertrete meine Mandanten in meinen Spezialgebieten.
Fachanwaltschaften
Ich bin spezialisiert auf die Themen Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Arbeitsrecht und trage seit 2008 den Titel des Fachanwalts. Seit 2004 bin ich ebenfalls Vollmitglied als Mediator bei der BAFM.
Lehraufträge
An der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) bin ich als Lehrbeauftragter in verschiedenen Studiengängen (u.a. Unternehmertum DHBW Karlsruhe ) tätig. Zusätzlich bilde ich Ärzte und medizinisches Personal an der Deutschen Fortbildungsakademie für Heilwesen an den Standorten Karlsruhe, Köln und Dresden fort.
Berufsständische Mitgliedschaften:
- Arbeitsgemeinschaft Mediation im Deutschen Anwaltverein
- Juristische Studiengesellschaft beim Bundesgerichtshof (Karlsruhe)
- Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
- Lindauer Anwaltsverein e. V.
Meine Kernkompetenzen:
- Fachanwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Mediation (BAFM)
„Gleiches Recht gelte unter allen Bürgern“ – Seneca
Recht & Mediation
Bank- & Kapitalmarktrecht
Mit mir als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht profitieren Sie von einer langjährigen Expertise in der Vertretung der Bankenseite in allen Fragen des Passiv- und Aktivgeschäftes. Auf Anlegerseite habe ich Grundsatzentscheidungen bis zum Bundesgerichtshof geführt, u.a. bei der Verantwortlichkeit von Emittenten und Treuhändern von Publikumsfonds.
Arbeitsrecht
Als erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht vertrete ich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Bereichen von Arbeitsverhältnissen, insbesondere unter Einbeziehung der Betriebsräte vor den zuständigen Gerichten
Durch zielgerichtete, prompte Reaktionen und angemessene Strategien konnte ich herausragende Erfolge auch in sensiblen Bereichen erzielen, so u.a. im Gesundheitswesen, in der Compliance in der Luft- und Raumfahrt und bei Betriebsteilstilllegungen eines europäischen Konzerns.
Mediation (BAFM)
Mediation ist ein Verfahren, das den Konfliktparteien ermöglicht, außerhalb der Öffentlichkeit eines Gerichtsverfahrens eine Lösung des kulminierten Problems zu erarbeiten. Ziel ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung, die das Problem beseitigt und den Konfliktparteien einen Mehrnutzen stiftet. Als Mediator unterstütze ich die Konfliktparteien, strukturiere das Verfahren und die Analyse und Auflösung vorhandener Interessenkonflikte.
Mediation, richtig angewandt, spart Zeit, Geld und Nerven.
„Das Gesetz nur kann uns Freiheit geben“ – Goethe